Ab 1. Juni 2024 dürfen die in der V-NISSG aufgeführten Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung oder Schall nur noch von Personen durchgeführt werden, die einen entsprechenden Sachkundenachweis erworben haben.
Koch Kosmetik ist ab dem 15. Oktober 2024 V-NISSG qualifiziert und somit auf dem neuesten Stand der medizinischen Kosmetik.
Ausführliche Informationen zur V-NISSG-Verordnung: SFK-Info | BAG-Faktenblatt (PDF)